Als überwachter und ständig beaufsichtigter Finanzintermediär im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 des GwG bin ich, kundenorientiert und konsequent bankenunabhängig.
Mit strukturierten Prozessen und niedrigen Gebühren werden hier Finanzdienstleitungen neu definiert.
Kunden schätzen die Vorteile einer unabhängigen Finanzintermediation.
Hier sind keine Bankenmitglieder in der Geschäftsleitung. Es werden Ihnen also keine Produkte verkauft, die nur im Interesse von Banken sind. Niemand kann dem Finanzintermediär Verkaufsvorgaben machen. Somit wird frei und unabhängig nach Ihren individuellen Wünschen entschieden.
Sie haben direkten Zugang zur Geschäftsleitung, dort werden alle Entscheidungen schnell und unbürokratisch getroffen. Dies ist ein großer Vorteil gegenüber einer Grossbank, bei der Sie, nur einer von hunderten von Kunden wären.
Der Finanzintermediär ist Mitglied des PolyReg in dessen Funktion als eine vom Bund anerkannte Selbstregulierungsorganisation(SRO) nach Artikel 24 des Geldwäschereigesetzes. Der Verein nimmt gegenüber den Mitgliedern nach Massgabe seines Reglements die gesetzlichen Aufsichts-und Überwachungspflichten wahr und untersteht der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Als Mitglied des PolyReg untersteht der Finanzintermediär u.a. den von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht „FINMA“ anerkannten „Sorgfaltspflichten“ in Sachen Ausübung der Finanzintermediation. Diese sind auf der Website des PolyReg im Internet www.polyreg.ch jederzeit einsehbar.
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